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Antwort: Berlin als Stadtgemeinde: Rat, Bürgerrecht und Partizipation

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Themenhistorie von: Berlin als Stadtgemeinde: Rat, Bürgerrecht und Partizipation

Max. Anzeige der letzten 6 Beiträge - (Letzter Beitrag zuerst)
16 Feb 2012 01:03 #1329350595

Marcel Schröder

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Ich bedanke mich recht herzlich für den Hinweis. Das bringt mich ein gutes Stück weiter.
15 Feb 2012 17:12 #1329322352

Martin Mende

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Als Einstieg empfehle ich die Abhandlung von Prof. Dr. Felix Escher "Die brandenburgisch-preußische Residenz und Hauptstadt Berlin im 17. und 18. Jahrhundert" in Band I der Geschichte Berlins, Verlag Beck München, eine Veröffentlichung der Historischen Kommission zu Berlin, herausgegeben aus Anlass der 750-Jahr-Feier Berlins 1987. Dort finden Sie in einer Fülle von Fußnoten weitere Literaturangaben.
Im Zeitalter des Absolutismus waren die Bürgermeister und Ratsherren landesherrliche Beamte, deren Ernennung, Absetzung und Kontrolle in der Hand des Herrschers und seiner Organe lag. Auch die Neuordnung der Stadtverfassung im Jahre 1709 mit der Bildung eines gemeinsamen Magistrats für Berlin brachte keine Änderung. Die Magistratsmitglieder standen im gleichen Abhängigkeitsverhältnis.
14 Feb 2012 15:36 #1329230211

Marcel Schröder

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Guten Tag,

ich muss zu dem oben genannten Thema ein Referat herausarbeiten und weiß nicht mehr weiter. Ich brauche dringend einen Tipp bezüglich Fachliteratur. Für ein paar wegweisende Schlagwörter wäre ich sehr dankbar. Im Internet suche ich bereits unter den Begriffen "Rat", "Stadtgemeinde" und "Bürgerrecht". Leider waren die Ergebnisse nicht besonders aufschlussreich. Das Thema bezieht sich auf Berlin in der Frühen Neuzeit (also 17. u. 18. Jahrhundert). Nun weiß ich, dass Berlin im 18. Jh. zur Königl. Haupt- und Residenzstadt wurde - und die Entscheidungsgewalt beim König lag. Oder gab es trotzdem eine Möglichkeit der Partizipation der Berliner Bürger?

Für jeden Hinweis bedankt sich

Marcel Schröder.