Hallo Herr Mende,
vielen Dank für Ihre interessanten Ausführungen. Ich bin auf der Suche nach dem Verbleib einer damals 85jährigen Witwe, die von ihrer Wohnung in Berlin-Steglitz Anfang 1945 nach Bayern (?) evakuiert woden sein soll. Ein jüdischer Hintergrund oder eine geistige Behinderung o.ä. sind ausgeschlossen. Wo könnte es dazu Unterlagen geben? Der DRK-Suchdienst wurde bereits vergeblich befragt. Sie war doch aber kein Einzelfall.
Danke und viele Grüße
Zitat Mende: Bereits am 2. Mai 1941 erließ der Reichsminister des Innern eine allgemeine Anordnung zu „Umquartierungen aus Luftschutzgründen“ als vorsorgliche Maßnahme nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Am 19. April 1943 folgte ein Erlass von Goebbels über die Umquartierung wegen Luftgefährdung und Bombenschäden für „nicht kriegswichtige“ Personen, weiterhin auf der Basis der Freiwilligkeit. Am 1. August rief Goebbels diesen Personenkreis auf, die Stadt zu verlassen. Bis Ende September 1943 waren es mehr als 1,1 Millionen Menschen, die Berlin seit Kriegsbeginn verlassen hatten. Jeder, der zur Evakuierung bereit war, musste sich beim Bezirksamt melden. Dort wurde die Entbehrlichkeit für die Kriegswirtschaft und den zivilen Luftschutz geprüft. Bei Bewilligung erhielt man eine Abreisebescheinigung, die zugleich eine Fahrkarte für die Reichsbahn und ein Dokument für die Behörde des Zielorts darstellte. Sofern man nicht bei Verwandten unterkommen konnte, war für Berliner die Mark Brandenburg (ohne die Prignitz), der Warthegau und Ostpreußen, später auch Niederschlesien als Aufnahmegebiet vorgeschrieben. Die NSV (Volkswohlfahrt) betreute die Reisenden während der Fahrt, nahm die Evakuierten in den Zielgebieten in Empfang und vermittelten die Quartiere. Die Kinderlandverschickung vollzog sich unabhängig davon. Im Januar 1945 waren 1.017.337 Berliner als evakuiert registriert.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mende