Namensgeber war der Erfinder, der vom Disponenten zum Apotheker aufgestiegene Richard Friedrich Ludwig Ferdinand Daubitz, Charlottenstraße 19. Vor den wirtschaftlichen Erfolg hatten die preußischen Götter das Überwinden bürokratischer Hürden gesetzt. Ein Antrag auf Zulassung des Likörs zum Kleinhandel wurde 1862 erst einmal vom Polizeipräsidium im Hinblick auf eine geringfügige Vorstrafe des Petenten abgelehnt, bevor 1864 die Konzession erteilt wurde. Weil sich Daubitz zwischen diesen beiden behördlichen Verfügungen die ihn betreffenden Akten beschafft und sie vernichtet haben soll, wurde er wegen eines Urkundenverbrechens angeklagt; in der Beweisaufnahme vor dem Stadtgericht ergab sich, „daß der Angeklagte noch vor wenig Jahren in den ärmlichsten Verhältnissen gelebt hat, in neuerer Zeit aber Besitzer eines Grundstücks und eines sonstigen Vermögens von circa 80,000 Thalern geworden ist.“ Vertrauen in sein Geschäftsglück muß er besessen haben, denn am 15.Februar 1862 hatte der 27jährige Ferdinand Daubitz die 25jährige Rosalie Ottilie Louise Schonau geheiratet. Noch ein zweites Strafverfahren blieb Daubitz nicht erspart, weil er seinen Likör in unzulässiger Weise als Heilmittel angespriesen habe, allerdings sprach ihn ebenfalls 1864 das Kammergericht frei.