Die Louis Schneider-Stiftung
Auf Anfragen mehrerer Vereinsmitglieder, welche Bewandtnis es mit der Louis-Schneider-Stiftung habe, von der in den Satzungen des Vereins die Rede ist, sei hier folgendes mitgeteilt. Damit der Verein die Rechte einer juristischen Person erwerben konnte, war der Nachweis eines Kapitalbetrags erforderlich. Auf Anregung des damaligen Vorsitzenden, Geh. Hofrates Louis Schneider, wurde daher im Jahre 1874 beschlossen, einen eisernen Fonds zu gründen, von dem nur die Zinsen den Zwecken des Vereins nutzbar zu machen seien. Es wurden durch Sammlung sogleich 3000 M aufgebracht und die weitere Speisung des Fonds in der Weise festgesetzt, wie sie auch die neueren Satzungen vorschreiben. Erst bei einem Bestande von 30 000 M sollten die Zinsen für den Verein verwendbar sein.
In der Person des Bankiers Georg Goldberger wurde für den Fonds ein Kurator bestellt und ihm auf dessen Antrag 1876 der Name Louis-Schneider-Stiftung beigelegt, weil Louis Schneider in erster Linie zur Bildung angeregt hatte. Eine Stiftung ist der Fonds also nicht, auch ist kein besonderer Beitrag von L. Schneider nachzuweisen. Die Rechte einer juristischen Person erhielt der Verein 1877. In den neunziger Jahren setzte man die erreichende Höhe des eisernen Bestandes auf 50 000 M fest, kam aber bald wieder auf die ursprünglichen 30 000 M, um den Bedarf der Gegenwart nicht durch Rücksicht auf die Zukunft zu weit einzuschränken. Über die Verwaltung des Fonds wird jährlich in der Hauptversammlung von seinem Pfleger Bericht erstattet, der Bericht auch in den "Mitteilungen" veröffentlicht.
Cl[auswitz].
Aus: "Mitteilungen" 38, 1921, S. 3-4. Red.: Gerhild H. M. Komander 11/2003
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