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Verein für die Geschichte Berlins, gegr. 1865
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Berliner Unwillen
Der Berliner Unwillen

Mit dem Regierungsantritt des Kurfürsten Friedrich II. 1440 beginnt ein mehrere Jahre andauernder Machtkampf zwischen dem Landesherrn und den Bürgern von Berlin und Cölln. 1442 Friedrich II. hebt den Zusammenschluss der beiden Städte auf und verbietet ihnen, Bündnisse einzugehen und an den Hansetagen teilzunehmen. Er zwingt sie, ihm Land zur Errichtung eines Schlosses abzutreten. Der kurfürstliche Richter zieht in das gemeinsame Rathaus auf der Langen Brücke ein.
Die Bürger wehren sich gegen den Schlossbau, behindern ihn, weil sie ihn als Zwingburg betrachten. Daher rührt der Name der Burgstraße, der sich nicht auf eine tatsächlich vorhandene Burg bezieht.

Ende Dezember des Jahres 1447 sucht der Kurfürst auf der Städteversammlung in Spandau eine Einigung zu seinen Gunsten mit den Räten von Berlin-Cölln. Die Vertreter der Städte lehnen einen Kompromiss ab.
1448 erheben sich die Städte offen gegen ihren Landesherren. Sie nehmen den Hofrichter Balthasar Hake fest und verweigern ihm das Recht, die Doppelstadt zu betreten. Sie belagern das Hohe Haus und vernichten einen Teil der dort lagernden Urkunden. Das zum Bau des Schlosses benötigte Stauwehr wird zerstört und der Bauplatz unter Wasser gesetzt.
Diese Ereignisse wurden schon den Zeitgenossen als Berliner Unwillen bezeichnet.

Die Schiedsgerichtsverhandlung in Spandau am 25. Mai des Jahres bringt nun doch einen Kompromiss zustande. Am 19. Juni wird der Vergleich von beiden Seiten urkundlich bestätigt, die Unterwerfung der Städte ist gelungen. Vom 28. September bis 14. Oktober entscheiden die kurfürstlichen Räte in einem Gericht zu Spandau über die Strafen der am Berliner Unwillen beteiligten Bürger der Städte Berlin und Cölln. Es werden Geldbußen verhängt, Lehnsgüter eingezogen und Verbannungen ausgesprochen.
Über die Konsequenzen des Berliner Unwillens und die Durchsetzung der landesherrlichen Macht schreiben Ribbe und Schmädeke: " Es war der erste vollkommene Sieg des Fürstentums über das Bürgertum und führte auch in anderen Ländern des Reiches dazu, daß die Fürsten konsequent gegen die städtische Autonomie in ihren Territorien vorgingen." (S. 48).

Literatur:
Wolfgang Ribbe und Jürgen Schmädeke: Kleine Berlin-Geschichte, Berlin 1994.

Gerhild H. M. Komander 11/2004


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