Ersterwähnungen und Ortsjubiläen. Betrachtungen zur brandenburgischen Siedlungsgeschichte - Vortrag auf dem „Tag der brandenburgischen Orts- und Landesgeschichte“ am 6. November 2005 in Potsdam
Von Winfried Schich

„Ortsjubiläen bilden inzwischen einen festen Bestandteil der deutschen Geschichts- und Erinnerungskultur“ – so Nicolas Rügge im Jahre 2004. An den Anfang stelle ich einige Ortsjubiläen außerhalb des heutigen Landes Brandenburg, an denen ich selbst mit einem kleinen Beitrag beteiligt war und mit denen ich mich daher einigermaßen gut auskenne. Auf diesem Wege soll zur Problematik von Ortsjubiläen allgemein hingeführt werden.

Als Berliner beginne ich mit der 750-Jahrfeier, die 1987 in beiden Teilen der damals noch in Ost und West getrennten Stadt Berlin überaus aufwendig begangen wurde. Als erstes Problem kann man die Tatsache nennen, dass in der Urkunde vom Jahre 1237, auf die sich das Jubiläum bezog, nicht der Name von Berlin, sondern der von Cölln genannt wird; sein Pfarrer Simeon diente als Zeuge. Der Name von Berlin erscheint erst 1244 in einer Quelle; in ihr wird derselbe Geistliche als Propst von Berlin genannt. Das Stadtjubiläum hatte dennoch seine Berechtigung, denn Cölln war ein Teil der später fassbaren Doppelstadt Berlin-Cölln, die den Kern der neuzeitlichen Großstadt Berlin bildete. Die Tatsache, dass die zuerst bezeugten kirchlichen Ämter in den beiden durch die Spree getrennten Städten in derselben Hand lagen, weist bereits auf ihre enge Verbindung hin.

Andererseits wurde anlässlich der Jubiläumsfeier auch daran erinnert, dass Berlin ebenso wie Cölln tatsächlich noch einige Jahrzehnte älter war, denn die Archäologen hatten unter den beiden alten Pfarrkirchen (St. Nikolai in Berlin und St. Petri in Cölln) Gräber aufgedeckt, die es erlauben, die Anfänge der beiden Siedlungen in das ausgehende 12. Jahrhundert zurückzudatieren. Dies wurde inzwischen durch die Dendrochronologie bestätigt, die die ältesten bisher erfassten Reste von hölzernen Gebäuden am Cöllner Spreeufer auf die Jahre um/nach 1171 datiert hat. Man liest jetzt mitunter, Berlin sei bereits 1171 gegründet worden. Doch dies ist nicht korrekt, denn das betreffende Holz konnte nur ungefähr datiert werden, weil die Waldkante fehlt. Zu dem um/nach-Datum müssen einige, bis zu 20, Jahre hinzugezählt werden. Das ermittelte Datum passt also durchaus zu dem älteren archäologischen Befund (spätes 12. Jahrhundert). Es bleibt aber bei der Ersterwähnung der Stadt in der schriftlichen Überlieferung im Jahre 1237, auf die sich die Jubiläumsfeier zu Recht bezog.

Ein zweites Problem der Jubiläumsfeier in der geteilten Stadt konnte sich aus der Meinung einflussreicher Kreise in der DDR ergeben, diese allein habe das Recht, das Jubiläum zu feiern, weil der mittelalterliche Kern von Berlin auf ihrem Bodenliege. Aus jenem heraus habe sich die Hauptstadt der DDR entwickelt; die Westberliner könnten allenfalls eine Jubiläumsfeier für Spandau veranstalten. Auf Spandau kommen wir zurück. Doch die Westberliner haben 1987 ebenfalls das Jubiläum gefeiert, und dies zu Recht, weil West-Berlin Teil der Stadt war, die sich aus der mittelalterlichen Doppelstadt Berlin-Cölln heraus entwickelt hatte, und weil die Berliner im Westteil der Stadt die Geschichte Berlins als die Geschichte ihrer Stadt betrachteten.

Auf einen weiteren Grund für die Jubiläumsfeier von 1987 sei hier nur kurz hingewiesen, nämlich auf die Jubiläumstradition. 1937 war unter der NS-Herrschaft bereits die 700-Jahrfeier aufwendig begangen worden. Auf die politischen Hintergründe, auf die man grundsätzlich bei Jubiläumsfeiern auch achten muss, kann hier aus Zeitgründen nicht eingegangen werden. Auf die Jubiläumstradition kommen wir später zurück.

Das Problem der kommunalen Identität stellte sich bei der Jubiläumsfeier der polnischen Stadt Kolobrzeg anlässlich der 750. Wiederkehr der Verleihung des (Lübecker) Stadtrechtes im Jahr 2005 in besonderer Weise. Die kommunale Stadt Kolberg war 1255 neben einer alten slawisch-pommerschen Stadt zunächst für überwiegend deutsche Siedler gegründet worden. In sie siedelte aber auch die Mehrzahl der Bewohner der alten Stadt über; Slawen und Deutsche vermischten sich. Kolberg wurde eine deutsch-pommersche Stadt. Seit 1945 ist Kolberg/Kolobrzeg eine polnische Stadt. Mit der Jubiläumsfeier von 2005 betrachtet die heute polnische Bevölkerung die Verleihung des Stadtrechtes als wichtiges Datum in der Geschichte ihrer Stadt; sie identifiziert sich also mit der gesamten Geschichte Kolbergs.

Fünf Jahre zuvor, im Jahre 2000, hatten die Kolberger bereits mit Recht 1000 Jahre Kolberg gefeiert. Im Jahre 1000 wird der Ort Kolberg erstmals erwähnt; damals war in Kolberg, das unter polnischer Herrschaft stand, ein Bistum für Pommern begründet worden. Mit den beiden Kolberger Jubiläumsfeiern von 2000 (1000 Jahre Kolberg) und 2005 (750 Jahre Stadt Kolberg) fassen wir für eine Stadt einen weiteren Aspekt. Es kann sowohl die Ersterwähnung als auch die Verleihung von Stadtrecht als Anlass gewählt werden.

Falls dieser Akt der Verleihung nicht bekannt ist, kann man auch das Jahr des ersten Nachweises der Qualität eines Ortes als Stadt als Grundlage für eine Jubiläumsfeier nehmen. Die Kolberger Partnerstadt Barth in Vorpommern beging 2005 ebenfalls ein 750jähriges Stadtjubiläum. 1255 hatte der Fürst der Stadt ein Landgebiet außerhalb ihrer Befestigung überlassen und es dem Lübecker Stadtrecht unterstellt, das in ihr selbst bereits galt. Die Stadt nahm also als Grundlage für eine Jubiläumsfeier das Jahr, für das die Existenz des Ortes mit einer städtischen Kommune zuerst bezeugt ist. Als Burgort erscheint Barth sogar bereits 1193 in der schriftlichen Überlieferung. Dieses Datum der Ersterwähnung kann Barth ebenfalls als Grundlage für eine Jubiläumsfeier wählen, also etwa 850 Jahre Barth im Jahre 2043.  

Zwei vergleichbare Jahre, auf die sich eine entsprechende Feier stützen kann, besitzt auch (Berlin-) Spandau. Für 1197 ist ein markgräflich-brandenburgischer Vogt von Spandau bezeugt und damit indirekt auch die Burg, die übrigens dendrochronologisch für genau dasselbe Jahr nachgewiesen ist.
1982 beging der heutige Berliner Stadtteil aber eine 750-Jahrfeier, die sich auf eine Urkunde von 1232 stützte, in der den Spandauer Bürgern das Stadtrecht von Brandenburg a.d.H. verliehen wurde. Es handelt sich um den ersten Nachweis des Brandenburger Stadtrechtes überhaupt. 1997 gab es bescheidene Versuche einiger Spandauer, eine 800-Jahrfeier zu begehen, gestützt auf eine vermeintlich neu entdeckte Urkunde von 1197 (mit der Nennung des Spandauer Vogtes), die aber tatsächlich seit langem bekannt war. Ich wiederhole: Wir müssen zwischen der Ersterwähnung des Ortes (1197) und seiner Erhebung zur kommunalen Stadt (1232) unterscheiden. Von den Zweifeln an der Echtheit von Teilen des Wortlautes der nur in Abschrift überlieferten Urkunde von 1232 sehen wir hier ab. Sie wurden im Zusammenhang mit dem Jubiläum von 1982 von Fachhistorikern behandelt. Zu einer erneuten Jubiläumsfeier kam es 1997 nicht – vermutlich nicht zuletzt deswegen, weil die Finanzierung nicht gesichert werden konnte. Die Spandauer können zu Recht darauf verweisen, dass ihr Ort früher als Berlin eine große Bedeutung hatte. Die auf der Burgwall-Insel in einiger Entfernung von der mittelalterlichen Stadt gelegene stadtartige Siedlung reicht sogar bis in die altslawische Zeit zurück. Doch von ihr zeugt keine schriftliche Quelle, auf die sich ein Jubiläum stützen könnte – anders als im Fall Kolberg. Spandau wurde ebenso wie Kolberg an einen neuen Platz verlegt, und dies zu einer Zeit, als die askanischen Markgrafen begannen, vom gesicherten Havelland aus weiter nach Osten und Norden vorzudringen und neue Städte zu gründen.

1244 gründeten die Markgrafen im äußersten Norden ihres Herrschaftsgebietes, im Land Stargard, das heute zu Mecklenburg-Vorpommern gehört, die Stadt Friedland. In diesem Fall haben wir eine vollkommen klare Situation vor uns. In der Gründungsurkunde der Stadt, die Stendaler (auf das Magdeburger zurückgehendes) Recht erhielt, wird der Name Friedland erstmals erwähnt. Ersterwähnung und Stadtrechtsverleihung fallen hier also zusammen. 1244 wurde eine neue kommunale Stadt gegründet, wie eine solche in diesem Raum zuvor nicht bestanden hatte. So konnten die Friedländer 1994 mit voller Berechtigung den Beginn der Geschichte ihrer Stadt, ihrer städtischen Gemeinde, feiern. Die archäologisch nachgewiesene Vorbesiedlung gehört zu ihrer Vorgeschichte. Den Namen Friedland, einen deutschen Burg- und Städtenamen, hat die in dieser Gegend nachgewiesene slawische Siedlung zweifellos nicht getragen.  

Die Reihe der einführend genannten Jubiläen soll Kassel abschließen. Dieser Ort ist ein Beispiel für einen zentralen Ort im deutschen Altsiedelland, an dem im 12. Jahrhundert eine Bürgerstadt entstand. 913 war Kassel ein Königshof, um 1188 kann das Bestehen der Stadt nachgewiesen werden; eine Gründungsurkunde oder eine Stadtrechtsverleitung fehlt. So konnte anlässlich der Jubiläumsfeier der Stadt Kassel im Jahre 1988 der Ersterwähnung des Ortes und des Nachweises der Stadteigenschaft gleichzeitig, und zwar unter dem Motto „1075 Jahre Kassel – 800 Jahre Stadt Kassel“, gedacht werden. Zusätzlich zu bemerken ist auch hier, dass es bereits eine Jubiläumstradition gab; 1913 war 1000 Jahre Kassel gefeiert worden.  

Wir können die vorstehend angeführten Beispiele unter dem Gesichtspunkt, worauf man ein Ortsjubiläum beziehen kann, wie folgt zusammenfassen:

  1. Die Stadt- oder Landgemeinde feiert die Erstnennung des Namens ihres Ortes in einer schriftlichen Quelle (1000 und 1075 Jahre Kassel, 1000 Jahre Kolberg).
  2. Dieselbe erinnert sich an die Erstnennung des Namens eines Ortsteils, den sie als festen Bestandteil des modernen Ortes und seiner Geschichte betrachtet (700 und 750 Jahre Berlin).
  3. Dieselbe feiert den Jahrestag ihrer Gründung (750 Jahre Friedland). 
  4. Die Stadtgemeinde gedenkt der Erhebung ihres Ortes zur Stadt bzw. der Verleihung von Stadtrecht, gewissermaßen als eine Rangerhöhung innerhalb der Hierarchie der Orte (750 Jahre Spandau).
  5. Die Stadt feiert den Jahrestag des ersten Nachweises des Bestehens als Stadt (750 Jahre Barth, 800 Jahre Kassel).  

Wir haben bereits die Frage der lokalen Jubiläumstradition berührt. Es muss grundsätzlich davor gewarnt werden, eine Jubiläumsfeier auf der Grundlage einer bereits vorhandenen Jubiläumstradition anzusetzen, ohne diese zu hinterfragen. Eine frühere Jubiläumsfeier kann nämlich auf einem falschen historischen Datum beruhen. Einen solchen Fall der traditionsbildenden Kraft einer Jubiläumsfeier hat Michael Budach im letzten Gubener Heimatbrief anlässlich derjenigen von Eisenhüttenstadt im Jahre 2005 angesprochen, die unter dem Motto „750 Jahre Fürstenberg (Oder)“ stand. Im Festumzug wurde der Figur Heinrichs des Erlauchten, des Markgrafen von Meißen und der Ostmark, – hoch zu Ross – die Rolle des Stadtgründers zugedacht, obwohl über die Gründung von Fürstenberg überhaupt keine historische Nachricht vorliegt. Fürstenberg wird urkundlich zuerst 1286 erwähnt. Sicher ist die Stadt älter, und sie kann auch von Heinrich dem Erlauchten gegründet worden sein, doch unzweifelhaft ist dies nicht; das Gründungsjahr, das von den Veranstaltern der Jubiläumsfeier auf 1255 gesetzt wurde, ist auf jeden Fall unbekannt. Wie kam es nun aber zur Jubiläumsfeier von 2005? Die Antwort von Budach lautet: „2005 wird der 50. Jahrestag der 700-Jahrfeier von Fürstenberg (Oder) im Jahre 1955 begangen.“ 1955 aber wollte man – trotz unsicherer historischen Grundlage – feiern, vielleicht weil dieses Ereignis dem 1953 gegründeten Stalinstadt ein wenig historischen Glanz verleihen sollte. Eine Jubiläumsfeier unter dem Motto „750 Jahre Fürstenberg (Oder)“, die niemand anzweifeln wird, kann im Jahre 2036 auf der Grundlage der Ersterwähnung von 1286 veranstaltet werden.  

Auf andere Fälle hat bereits Gebhard Falk im Jahre 1987 hingewiesen. Dazu gehören Oranienburg, Bernau, Strausberg und Liebenwalde, die 1932 den 700. Jahrestag ihrer „Stadtrechtsverleihung“ begangen haben. Man bezog sich auf die Bestimmung in der erwähnten Spandauer Urkunde von 1232, dass Spandau Rechtsvorort für alle Städte in den Ländern Teltow, Glin und Barnim sein sollte. Es ist schwer verständlich, dass die Verantwortlichen dies als Beleg dafür angesehen haben,dass die betreffenden Städte bereits 1232 Stadtrecht erhalten hatten, doch es war damit eine Jubiläumstradition geboren. 1957 beging man in den genannten Städten eine 725-Jahrfeier, 1982 konnte das damalige Staatsarchiv Potsdam einige von ihnen von einer weiteren Jubiläumsfeier abhalten. Für das Jahr 2007 wird hoffentlich nicht ein erneuter Versuch unternommen werden, auf der Grundlage des falschen Datums 1232 eine Jubiläumsfeier auszurichten.  

Auch Eberswaldes 750-Jahrfeier im Jahre 2004 hatte eine problematische historische Grundlage. 1254 als Gründungsjahr ist hier sogar bereits seit langer Zeit in der lokalen Tradition verankert. Sie geht wohl auf den Rektor Likefelt der Stadtschule zurück, der im Jahre 1609 berichtete, Markgraf Johann I. habe 1254 Eberswalde Stadtrecht verliehen; einen Quellenbeleg für diese Aussage gibt es nicht. Eberswalde wird zuerst 1276 in einer historischen Quelle erwähnt. Der Eberswalder Lehrer hat das Jahr 1254 vermutlich aus der Überlieferung über die Gründung anderer Städte des Raumes durch die Markgrafen übernommen; er wollte wohl seine Stadt hinsichtlich des Alters den Städten in der weiteren Umgebung angleichen. Die Chronik der Markgrafen von Brandenburg aus der Zeit um 1280 berichtet, die Brüder Johann I. und Otto III., die bis 1266 bzw. 1267 regierten, hätten Berlin, Frankfurt, Strausberg, Angermünde, Stolpe, Liebenwalde, Neubrandenburg, Stargard und viele andere Orte ausbauen lassen.
Entsprechende Stadtrechtsprivilegien besitzen wir von den genannten Städten für Neubrandenburg (1248), Frankfurt (1253) und Stargard (1259). Der Chronist Andreas Angelus gibt in seinen 1598 in Frankfurt (Oder) erschienenen „Annalen der Mark Brandenburg“ (Annales Marchiae Brandenburgicae) den Ausbau von Frankfurt richtig zu 1253 an und nennt für den Beginn des Baues von Angermünde, Stolpe und Liebenwalde unter Markgraf Johann I. das Jahr 1254. Woher er dieses Datum genommen hat, wissen wir nicht. Völlig auszuschließen ist es für die genannten Städte nicht, doch eine sichere Grundlage für die Festsetzung des Alters der Stadt stellt es nicht dar. Und dies um so weniger für Eberswalde, das in der Chronik von etwa 1280 überhaupt nicht genannt wird. Der Eberswalder Rektor bezog anscheinend den Passus „und viele andere Orte“ unter anderem auf seine Stadt. Die Kritik von Historikern daran, dass Eberswalde auf dieser unsicheren Grundlage im Jahre 2004 „750 Jahre Eberswalde. 1254-2004“ begangen hat, führte in der Stadt zu Irritationen. Ein Blick in das Städtebuch Berlin und Brandenburg hätte diese erspart. 2026 kann Eberswalde unter Bezug auf die Ersterwähnung im Jahre 1276 mit vollem Recht eine 750-Jahrfeier ausrichten.  

In diesem Zusammenhang bietet sich die Abwandlung eines Satzes aus Max Frischs Roman „Mein Name sei Gantenbein“ an. Der Held des Romans, der sich eine neue Biographie zulegt, erklärt seinem Gesprächspartner: „Jeder Mensch erfindet sich früher oder später eine Geschichte, die er für sein Leben hält“. Auf den Ort angewendet also: Die Bewohner eines Ortes erfinden für diesen eine Geschichte, die sie für seine Vergangenheit halten. Der Historiker ist verpflichtet, diese Geschichte immer wieder zu hinterfragen und sie gegebenenfalls zu korrigieren. Es muss auch berücksichtigt werden, dass sich der Forschungsstand ändern kann. Ein Beispiel aus dem gerade in den Tagen unmittelbar vor dieser Veranstaltung erschienenen Band über das zugunsten des Braunkohlenabbaues abgerissene Dorf Horno sei genannt. Horno veranstaltete 1996 ein 650jähriges Ortsjubiläum. Man stützte sich dabei auf die Erwähnung des Dorfes in der Meißner Bistumsmatrikel, die früher einmal auf 1346 datiert worden war, inzwischen aber in das Jahr 1495 gesetzt wurde. Das Historische Ortslexikon der Niederlausitz von 1979 gibt daher eine Urkunde von 1451 als älteste Erwähnung des Dorfes an. Dennoch feierten die Hornoer 1996 – vielleicht auch deswegen, weil der damaligen Gemeinde des zum Abbruch bestimmten Dorfes eine spätere Feier nicht mehr möglich erschien.  

Eine Jahreszahl, die sich als Datum der Ersterwähnung oder als Datum eines anderen Ereignisses, das als Grundlage für ein Jubiläum gewählt wurde, als falsch erwiesen hat, muss korrigiert werden, auch wenn sich die traditionsbildende Kraft der Jubiläumsfeiern bereits über das Papier hinaus gefestigt hat. Als besonders problematisch hat Nicolas Rügge unlängst die „Ortseingangstafeln aus dauerhaftem Material und erst recht Gedenksteine, die über den Tagesanlass hinaus die falsche Jahreszahl längerfristig im Ort verbreiten“, bezeichnet. Aus den bisherigen Ausführungen kann man keine völlig eindeutige Antwort auf die Frage ableiten, wann man denn nun ein Ortsjubiläum feiern darf. Doch soviel wird man feststellen: Man darf zu jedem Zeitpunkt feiern, den man historisch begründen kann. Es muss klar sein, auf welches Ereignis sich das Jubiläum bezieht. Unter den möglichen Anlässen für eine solche Feier steht die Ersterwähnung des Ortes eindeutig an erster Stelle. Dieses Datum kann und muss bei Gelegenheit der Jubiläumsfeier in die Gesamtgeschichte des Ortes eingeordnet werden, wie sie auf der Grundlage der verschiedenen Quellengattungen dargestellt wird. Früher feierte man in der Regel nur Jahrhundert-Jubiläen, später beging man Jubiläen auch im 50- und schließlich im 25-Jahre-Rhythmus. Neuerdings wählt man auch Jahreszahlen, die aus gleichen Ziffern bestehen und im Volksmund als Schnapszahlen bezeichnet werden. Ich nenne nur 777 Jahre Rostock (1995) und 777 Jahre Klein Schöppenstedt (2004), ein Dorf bei Braunschweig.  

Im folgenden sollen die möglichen Daten, auf die sich im heutigen Land Brandenburg ein Ortsjubiläum beziehen kann, in den Zusammenhang der Siedlungsgeschichte gestellt werden. Auffällig dürfte bei den bisher erwähnten Jubiläen die Häufung von 750-Jahrfeiern für Städte im Raum östlich der Elbe vor und um 2000 sein. Dies ist kein Zufall der schriftlichen Überlieferung, sondern es ist der Tatsache zu verdanken, dass in den Jahrzehnten um die Mitte des 13.Jahrhunderts das Land ausgebaut und durch neuartige Städte strukturiert wurde, in denen Handel und Handwerk eines bestimmten Gebietes konzentriert waren und deren Bürger eine Gemeinde bildeten, die sich mehr oder weniger selbst verwaltete und verteidigte. Für die Landesherren bedeuteten sie Herrschaftsstützpunkte und lukrative Einnahmequellen.  

Es gab freilich östlich der Elbe auch weit ältere stadtartige Siedlungen, die bis in die slawische Zeit zurückreichten. Diese waren herrschaftlich organisiert und schlossen jeweils an eine herrschaftliche Burg an. Herausragende Burgorte waren es auch, die im Raum zwischen mittlerer Elbe und Oder zum erstenmal in der schriftlichen Überlieferung erscheinen – allerdings erst, als sie im 10.Jahrhundert unter deutschen Einfluss gerieten; die hier ansässigen Slawen besaßen keine eigene Schriftkultur.

Der erste ostfränkisch-deutsche König aus sächsischem Hause, Heinrich I., – sein Vorgänger Konrad I. urkundete übrigens 913 in Kassel – eroberte im Winter 928/29 die Burg Brandenburg. Die Aufzeichnung dieses Ereignisses um 967 in einer Chronik bedeutet zugleich die Ersterwähnung des Namens der Burg, aus der heraus die Stadt Brandenburg sich entwickelt hat und von der die Markgrafen aus askanischem Hause ihre Herrschaft östlich der Elbe und den Namen ihres Herrschaftsgebietes abgeleitet haben. 1000 Jahre später, 1928, hat die Stadt Brandenburg dieses Ereignisses gedacht, und der Stadtarchivar Otto Tschirch hat – nach eigener Aussage – nach siebenjähriger ununterbrochener Arbeit und jahrzehntelangen Vorstudien die „Geschichte der Chur- und Hauptstadt Brandenburg an der Havel“ geschrieben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen; noch heute ist Tschirchs Werk die maßgebliche Geschichte der Stadt Brandenburg für das behandelte Jahrtausend.  

Im Zusammenhang mit der Expansion der Könige aus sächsischem Hause in die slawischen Gebiete und mit der Einführung des Christentums wurden im 10.Jahrhundert weitere Burgorte östlich der Elbe genannt, so 929 Lenzen, 946/48 Havelberg, wo ebenso wie in Brandenburg (948) ein Bischofssitz eingerichtet wurde, oder Ziesar und Pritzerbe, die 948 der neuen Brandenburger Kirche als Ausstattung übertragen wurden. Weitere Burgorte wurden kirchlichen Institutionen im östlichen Sachsen geschenkt, so 980 dem Kloster Memleben die an der Havel gelegenen Burgen (castella) Nienburg, Dubie und Briechowa, die bis heute nicht sicher identifiziert werden konnten. Auch nach 983, nachdem im Slawenaufstand die ottonische Herrschaft zusammengebrochen war und die Anfänge des Christentums beseitigt worden waren, verfügten die Könige über einige weitere Burgorte in diesem Raum, so 993 über die Burgen Potsdam und Geltow zugunsten des Klosters Quedlinburg und 997 über den Burgward, also den Burgbezirk, Belizi zugunsten des Erzbistums Magdeburg; auf Belizi kommen wir zurück. An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass im 10. Jahrhundert allein slawische Burgorte in der schriftlichen Überlieferung erwähnt wurden. Dazu können wir auch noch Jüterbog rechnen, das in dem Bericht über den bewaffneten Zusammenstoß zwischen dem Herzog von Polen und dem Erzbischof von Magdeburg im Jahre 1007 erwähnt wird; die Burg Jüterbog lag an der alten Straße, die von Magdeburg nach Schlesien führte. Das außerhalb der Burgen gelegene Land blieb in dieser Zeit ohne eigene schriftliche Überlieferung. Die ländlichen Siedlungen wurden mit über die Burg erfasst, der sie zugeordnet waren; ihre Ortsnamen bleiben unerwähnt.  

Seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts drangen die christlichen Herrscher von West und Ost her gegen die heidnischen Slawen zwischen Elbe und Oder vor. 1109 ist Lebus als polnische Burg bezeugt, um 1124/25 wurde dort ein polnisches Bistum errichtet. Auf der anderen Seite begann dicht östlich der Elbe der Wiederaufbau der Kirchenorganisation; Leitzkau und Jerichow wurden als provisorische Bischofssitze für Brandenburg und Havelberg eingerichtet. Das Bistum Havelberg wurde 1150 erneuert, das Bistum Brandenburg 1161 erst nach der endgültigen Besetzung der Burg durch Markgraf Albrecht den Bären im Jahre 1157. Mit der erneuten Ausstattung der Bistümer und des 1180 gegründeten Zisterzienserklosters Lehnin erscheinen verschiedene Dörfer, vor allem im westlichen Havelland einschließlich Zauche, erstmals in der schriftlichen Überlieferung – so z.B. 1161 Buckow, Mützlitz, Görden, Tremmen und Mötzow. Bei der Abgrenzung der Archidiakonate Leitzkau und Brandenburg, in die das Bistum Brandenburg untergliedert wurde, werden 1161 auch weitere Burgorte genannt: Görzke, Reetz, Wiesenburg, Belzig, Mörz, Niemegk und Jüterbog; Jüterbog war allerdings bereits 1007 einmal erwähnt worden. Die ersten sechs Orte können also im Jahre 2011 ihre 850-Jahrfeier begehen, Jüterbog kann bereits im Jahre 2007 eine Jahrtausendfeier ausrichten. Belzig hat nun allerdings bereits im Jahre 1997 ein 1000jähriges Ortsjubiläum gefeiert, und zwar in Konkurrenz zu Beelitz; beide Städte haben sich auf die Erwähnung des Burgortes Belizi in einer Urkunde von 997 berufen. Die Fachwissenschaftler sind sich über die Identifizierung von Belizi nicht einig. Die archäologische Situation spricht eher für Belzig, die Namenform eher für Beelitz. Beide Städte wollten 1997 ein 1000jähriges Jubiläum feiern, beide erhielten das gewünschte Gutachten, auf das sie sich berufen konnten. Der Streit erscheint mir bis heute nicht endgültig entschieden. Angesichts dieser Sachlage wäre es m.E. sinnvoller gewesen, wenn beide im einstigen Gau Ploni gelegenen Nachbarstädte die Entscheidung offengelassen und sich zu einer gemeinsamen Feier zusammengefunden hätten. Beelitz hat 1997 allerdings zusätzlich der Ersterwähnung des Ortes als Stadt gedacht. Die Berechtigung dieses 750jährigen Stadtjubiläums kann niemand anzweifeln, denn 1247 wird das oppidum Beelitz erstmals in der schriftlichen Überlieferung genannt.  

Damit kommen wir in die Zeit der Stadtbildungen und Stadtgründungen des 13.Jahrhunderts, d.h. in die Zeit, in der bestehenden Burgorten Stadtrecht verliehen wurde oder Städte an neuem Platz gegründet wurden. Das 13. Jahrhundert war die große Zeit des Städtebaues; dies gilt in der Mark Brandenburg vor allem für die Jahrzehnte um die Mitte des Jahrhunderts. Die Beispiele Spandau, Berlin, Frankfurt (Oder), Friedland und Belzig aus dem Zeitraum zwischen 1232 und 1253 wurden bereits genannt; sie und viele weitere Städte konnten vor einigen Jahren eine 750-Jahrfeier veranstalten. Deutlich voran ging wieder Brandenburg, wo 1170 der Markgraf den Bürgern ein Privileg verlieh. Brandenburg könnte im Jahre 2020 also das Jubiläum 850 Jahre Stadtgemeinde feiern. 1196 wird dann bereits die Neustadt (nova civitas) Brandenburg genannt; dies ist die erste sicher bezeugte markgräfliche Stadtgründung östlich der Elbe. Eine historisch bedeutende und mehrgliedrige Stadt wie Brandenburg kann also Jubiläumsfeiern an verschiedene wichtige Ereignisse in seiner Geschichte knüpfen. Dazu gehört im Fall Brandenburg auch noch die Bistumsgründung im Jahre 948.  

Da die Städte als zentrale Orte einer Agrarlandschaft angelegt bzw. ausgebaut wurden, darf man für denselben Zeitraum auch die Entstehung der Mehrzahl der Dörfer in ihrer Umgebung annehmen. Das bedeutet: Nicht nur die meisten Städte, sondern auch die meisten Dörfer in unserem Raum sind mehr als 700 Jahre alt. Doch für viele Dörfer fehlt ein Beleg ihrer Existenz im 13. Jahrhundert in der schriftlichen Überlieferung, auf das sich ein Ortsjubiläum stützen ließe. Gründungsurkunden fehlen für Bauerndörfer in der Mark Brandenburg völlig. Allerdings besitzt eine große Zahl von Dörfern ein bauliches Denkmal aus dem 13.Jahrhundert, nämlich eine Dorfkirche aus regelmäßig behauenen Feldsteinen. Sie bildet das Zeugnis für eine christliche Bevölkerung, die sich aus zugewanderten deutschen und niederländischen Siedlern sowie christianisierten altansässigen slawischen Bewohnern zusammensetzte und die das Land zu einer Kulturlandschaft ausbaute, die primär vom Ackerbau geprägt war. Das im 13. Jahrhundert ausgebaute Siedlungsnetz hatte in seinen Grundzügen für Jahrhunderte – und hat zum Teil bis heute – Bestand. Die Mehrzahl der Dorfkirchen kann freilich nur annähernd datiert werden, so dass sich ihr Bau als Grundlage für ein Ortsjubiläum nicht eignet. Das Jahr, in dem ein Ort in Brandenburg zum erstenmal in der schriftlichen Überlieferung erscheint, ist im Historischen Ortslexikon für Brandenburg (im Band für die historische Landschaft, zu der der Ort gehört) bzw. in Lehmanns Historischem Ortslexikon für die Niederlausitz leicht zu ermitteln.  

Viele Dörfer erscheinen erst im 14. Jahrhundert zum erstenmal in der schriftlichen Überlieferung, nicht wenige im berühmten Landbuch Kaiser Karls IV., das dieser um 1375 hat anlegen lassen, um die Einkünfte aus dem Land festzustellen, das seit 1373 unter seiner Herrschaft stand. Es handelt sich um ein detailliertes Abgabenverzeichnis für fast alle Dörfer der damaligen Mark westlich der Oder, also ohne die Neumark. Es fehlt auch die Niederlausitz, weil diese nicht zur Mark Brandenburg gehörte. Dies hat zur Folge, dass viele ihrer Dörfer noch später in der schriftlichen Überlieferung bezeugt sind, wie z.B. das erwähnte Horno erst 1451. Wesentlich früher erscheinen auch hier die Burgorte und Städte sowie diejenigen Dörfer, die sich im Besitz kirchlicher Institutionen, wie vor allem des Zisterzienserklosters Dobrilugk, befanden. Das Landbuch der Mark Brandenburg bietet einen vorzüglichen Einblick in die Struktur des einzelnen Dorfes, das in der Regel bereits im 13. Jahrhundert gegründet worden war oder in dieser Zeit durch Umstrukturierung und Ausbau einer älteren slawischen Siedlung eine neue Gestalt erhalten hatte. Für 2025 ist eine Welle von dörflichen 650-Jahrfeiern zu erwarten. Bei dieser Gelegenheit können und müssen dann die Belege aus anderen Quellen, auch nichtschriftlichen, vorgestellt werden, die die Anfänge des Dorfes erschließen lassen.  

Eine neuartige Quellengattung, die für die Datierung von Siedlungen zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind die Holzreste, die datiert werden können. So wurden z.B. aus einer Reihe von steinernen Dorfkirchen Reste von Hölzern geborgen, die bauzeitlich eingebaut worden waren und so eine mehr oder weniger genaue Datierung des Baues ermöglichen. Nicht selten liegt ein solches mittels der Dendrochronologie erhaltenes Datum früher als eines aus der schriftlichen Überlieferung. Es ist verständlich, dass man dann ein solches Datum auch als Grundlage für ein Ortsjubiläum nutzen möchte. Dabei ist allerdings äußerste Vorsicht geboten. Der Befund muss in engem Kontakt mit dem Dendrochronologen und gegebenenfalls mit dem Historiker und dem Archäologen ausgewertet werden. Als ein Beispiel, an dem das Verhältnis zwischen einem Dendrodatum aus dem wichtigsten erhaltenen Bau im Ort und den Daten aus der schriftlichen Überlieferung gezeigt werden kann, wähle ich Heckelberg, ein Dorf im Barnim. Dort sind, wenn ich richtig informiert bin, zeitweise auch Überlegungen über ein Jubiläum auf der Grundlage eines Dendrodatums angestellt worden; Einzelheiten sind mir allerdings nicht bekannt.  

Die stattliche Kirche von Heckelberg konnte dendrochronologisch auf 1255 datiert werden. Mit den schriftlichen Quellen kann die Existenz des Dorfes erst für 1311 erschlossen werden, und zwar mit der Erwähnung eines Thomas von Hekelwerck als Zeuge in einer Urkunde; er wurde mit höchster Wahrscheinlichkeit nach Heckelberg genannt. Der Ort selbst erscheint erst 1340 in einer Urkunde. Im Landbuch von 1375 gehört er zu denjenigen Siedlungen, die sowohl unter den Dörfern (villae) als auch unter den Marktstädtchen (oppida) aufgeführt werden. Die siedlungsgeschichtlichen Zusammenhänge, die Form des Kirchenbaues und das Dendrodatum erlauben keinen Zweifel daran, dass Heckelberg 1255 bereits bestand. Der zentrale Teil des Barnims war seit etwa 1230 unter markgräflicher Herrschaft geschlossen aufgesiedelt worden. Heckelberg zeichnet sich durch seinen besonders stattlichen Feldsteinkirchenbau aus; sein Ortsname weist auf ein Hakelwerk, eine heckenartige Umwehrung, hin. Es handelte sich allem Anschein nach um ein Dorf an der Straße Berlin-Oderberg, das mit einem Markt verbunden war. Dies alles kann und muss anlässlich der Feier eines Ortsjubiläums dargestellt werden, die sich auf die Ersterwähnung in der schriftlichen Überlieferung bezieht, also etwa 700 Jahre Heckelberg im Jahre 2011, ebenso bei einer solchen, die das älteste Dendrodatum, das in den Zusammenhang der historischen Überlieferung passt, als Grundlage wählt und dabei der Kirche besondere Beachtung widmet. Wichtig ist in beiden Fällen die Einordnung des für die Jubiläumsfeier gewählten Datums in die historischen Ursprünge des Ortes, für deren Erhellung neben den schriftlichen auch andere – archäologische, bau- und kunsthistorische sowie namenkundliche – Quellen herangezogen werden können und müssen. Das Ortsjubiläum muss sich von der Vorstellung lösen, das tatsächliche Alter des Ortes zu feiern. Für den Fall Heckelberg bedeutet dies: Ob man 1311 oder doch schon 1255 als Datum für eine Jubiläumsfeier wählt – in beiden Fällen muss man die Anfänge des bis heute durchgehend bestehenden Ortes mit diesem Namen in die Zeit des großen Landesausbaues um bzw. einige Jahre vor 1250 setzen und seine Funktion als ein Bauerndorf angeben, das schon früh mit einem Markt verbunden war.

Wir wollen ein kurzes Fazit ziehen. Sie können ein Ortsjubiläum feiern, wann Sie wollen, allerdings unter der Voraussetzung, dass Sie das gewählte Datum historisch begründen und einordnen – und natürlich, falls Sie das notwendige Geld aufzutreiben vermögen. Das Ortsjubiläum sollte für die Verantwortlichen Anlass zu einem ernsthaften Bemühen um die Klärung der historischen Ursprünge des Ortes und zur Beschäftigung mit seiner weiteren Geschichte sein. Je mehr Interessierte in dieses Bemühen einbezogen werden, desto größer wird der Ertrag für die Identifizierung der Bewohner mit ihrem Ort und dessen Geschichte sein.  


Literatur zu Ortsjubiläen

  • Michael Budach: Zur Geschichte Fürstenbergs im 13. Jahrhundert, in: Gubener Heimatbrief 2 (2005), S.84-88.
  • Wilfried Ehbrecht: Neue Veröffentlichungen zur vergleichenden historischen Städteforschung 1993-1996, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 132 (1996), S. 277-665, hier S.363-374.
    Gebhard Falk: Archive und Ortsjubiläen. Ein Erfahrungsbericht aus dem Staatsarchiv Potsdam, in: Archivmitteilungen 37 (1987), S.198-201.
  • Winfried Müller (Hg.) in Verbindung mit Wolfgang Flügel, Iris Loosen, Ulrich Rosseaux: Das historische Jubiläum. Genese, Ordnungsleistung und Inszenierungsgeschichte eines institutionellen Mechanismus (Geschichte: Forschung und Wissenschaft 3), Münster 2004.
    Paul Münch (Hg.), Jubiläum, Jubiläum… Zur Geschichte öffentlicher und privater Erinnerung, Essen 2005.
  • Johanna Rolshoven/Martin Scharfe (Hg.): Geschichtsbilder. Ortsjubiläen in Hessen (Beiträge zur Kulturforschung 1), Marburg 1994.
  • Nicolas Rügge: „854-2004“: Ortsjubiläen im Emsland, J.B. Diepenbrock und die Corveyer Tradition, in: Osnabrücker Mitteilungen 109 (2004), S.11-25.
  • Susanne Wittern: Wann wurde unsere Gemeinde zuerst erwähnt? Zur historischen Interpretation urkundlicher Erwähnungen von Ortschaften, in: Brandenburgische Archive. Mitteilungen aus dem Archivwesen des Landes Brandenburg 20 (2002), S.13-15.
  • Grundlagenwerke zur Ortsgeschichte im Land Brandenburg Brandenburgisches Namenbuch, Bd.1-12, Weimar/Stuttgart 1967-2005. 
  • Gerd Heinrich (Hg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Bd.10. Berlin und Brandenburg, 3. Aufl. Stuttgart 1995.
  • Historisches Ortslexikon für Brandenburg, Bd.1-11, Weimar 1962-1992; Bd.1. Prignitz, 2. Aufl. Weimar 1997.
  • Rudolf Lehmann: Historisches Ortslexikon für die Niederlausitz, Bd.1-2, Marburg 1979.
  • Johannes Schultze (Hg.): Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375 (Brandenburgische Landbücher 2; Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin VIII, 2), Berlin 1940.
  • Evamaria Engel/Lieselott Enders/Gerd Heinrich/Winfried Schich (Hg): Städtebuch Brandenburg und Berlin (Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte. Neubearbeitung, Bd.2), Stuttgart/Berlin/Köln 2000.
  • Heinz-Dieter Heimann/Klaus Neitmann/Winfried Schich (Hg.): Brandenburgisches Klosterbuch (in Bearbeitung).