Sehr geehrter User, vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ihr angesprochener Herbert Leclerc hat in einem Brief vom 11.8.1994 bereits hierzu klar Stellung bezogen: "Mitte 1872 (1.7.1872 Anm. des Verfassers) ließ die Post zu, daß privat hergestellte Postkarten, auch mit Vignetten und Bildern, verwendet werden durften. Alle vor diesem Datum bebilderten Karten sind "Vorläufer".
--> Es ist also schon seit bald 23 Jahren sehr klar, wann die Postkarte bzw. Ansichtskarte als Weiterentwicklung (siehe Duden für Begriffsdefinition) das Laufen beginnt. Für den angesprochenen Miesler gibt es bis dato in der veröffentlichten Literatur keine belegbaren Post-/Ansichtskartenexemplare vor 1884 von Miesler. Auch die bisher erforschten Unternehmensdaten zeigen Ihn erst ab 1878 als Lithograph / 1880 erstmalig als Besitzer einer Lithographischen Anstalt. Er kommt also in Hinblick auf die bisher in der Literatur veröffentlichten belegbaren Karten mit frühester postalischer Verwendung (1873/1874) als "Erfinder" nicht in Frage.
Mein Ziel ist es nicht, einen "Erfinder" zu benennen, sondern mit den Mythen über die angeblichen Erfinder aufzuräumen. Wenn, dann wäre es schön, den Verleger/Hersteller mit der frühest möglichen belegbaren Verwendung herauszufinden und zu stellen. Leider ist z.B. bei den frühen Wartburg-Karten (Zudrucke auf postalischen Ganzsachen) kein Hersteller/Verleger vermerkt, also auch nicht auswertbar.
Es ist schade dass offenbar niemand etwas zu Miesler selbst beitragen kann. Auch ein Photo von Ihm wäre für den Artikel mehr als dankbar von mir genommen worden.
Zum Abschluss:
Der Begriff "Ansichtspostkarte" oder schlichtweg "Ansichtskarte" ist wie sie richtig sagen, nicht geschützt und definiert. Jedoch wäre es nicht allzu schwierig diese Definition vorzunehmen:
Eine Ansichtskarte ist für mich, ab der amtlichen Genehmigung privat gedruckter Postkarten (1.7.1872), ein aus Papier, Halbkarton, Karton oder sonstigem Trägermaterial gefertigtes, in irgendeiner Art und Weise illustriertes Erinnerungsstück, welches zum Zwecke der Korrespondenz, entweder zur postalischen Beförderung oder zur persönlichen Übermittlung, ohne separate Versandverpackung hergestellt wurde und als solches eindeutig erkennbar ist (z. B. durch eine Linierung auf einer Adress-)Seite, durch eine postalische Beförderung oder durch eindeutige textuelle Gestaltung).
--> Dies wäre gern einmal zum Diskutieren. Aber BdPH und Philokartisten funktionieren miteinander nicht.